Nach Informationen des bnr.de hat heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf, die Beobachtung der »Bürgerbewegung« durch den Verfassungsschutz und dessen Erwähung im Verfassungschutzbericht NRW als rechtsextremistische Organisation für zulässig erklärt. Der »pro Köln«- und »pro NRW«-Vorsitzende Markus Beisicht kündigt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an.
Bereits im Juli 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die rechtspopulistische Bürgerbewegung „Pro Köln“ in den Jahren 2005 und 2006 zu Recht beobachtet. Über dieses Urteil berichtete ausführlich das npd-blog.info.
Bei Unrast erscheint zu der extrem rechten Bewegung im Februar 2010 von Michael Lausberg ein Überblicksband über die »Pro-Bewegung«:

Michael Lausberg
Die Pro-Bewegung
Geschichte, Inhalte, Strategien der »Bürgerbewegung Pro Köln« und der »Bürgerbewegung Pro NRW«
Neben der islamofeindlichen Agitation versucht diese Pro-Bewegung besonders bei den Themenbereichen Innere Sicherheit, Korruption, »Bürgernähe« und »Abwehr des Multikulturalismus« im Hinblick auf die anstehenden Landestagswahlen im Jahre 2010 zu punkten. Unter dem spießbürgerlichen Gewand einer »Bürgerbewegung« transportiert die Pro-Bewegung rassistische Botschaften und bietet »einfache Lösungen« für komplexe gesellschaftliche und soziale Problemlagen an.
Spätestens seit diesen Wahlerfolgen ist eine intensivere Auseinandersetzung mit der »Bürgerbewegung Pro Köln« und der »Bürgerbewegung Pro NRW« notwendig geworden.
Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008:
3.1.3 pro Köln e.V.
Sitz Köln
Mitglieder 2008 2007
ca. 200 ca. 20
Vorstand Markus Beisicht, Vorsitzender, Judith Wolter, geschäftsführende
stellvertretende Vorsitzende, Markus Wiener, stellvertretender Vorsitzender,
Manfred Rouhs, Schatzmeister
Publikation ›PRO KÖLN – Informationen der Fraktion pro Köln im Rat der Stadt
Köln‘; erscheint vierteljährlich
Internet Homepage, verantwortlich Manfred Rouhs
Hintergrund
Die Gruppierung ›pro Köln‹ ist ein eingetragener Verein, der seit der Kommunalwahl 2004 mit vier Ratssitzen und außerdem in allen Bezirksvertretungen der Stadt Köln vertreten ist. Zwischenzeitlich erhöhte sich die Zahl der Ratsmitglieder durch den Beitritt eines parteilosen Stadtverordneten auf fünf Personen. ›pro Köln‹ versucht über kommunalpolitische Arbeit Einfluss zu gewinnen und setzt dabei gezielt auf populistische Strategien, die an Einstellungen anknüpfen, die weit über das rechtsextremistische Spektrum hinaus verbreitet sind. Themenschwerpunkte sind die Ablehnung von sogenannten »Groß-Moscheen« sowie die Diskussion um Kriminalität bei ausländischen oder deutschen Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. Mai 2007 den Antrag von ›pro Köln‹ auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wegen der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten über die Jahre 2002 bis 2004 zurückgewiesen. Damit wurde die Einschätzung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, ausdrücklich bestätigt. In einem weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten über die Jahre 2005 und 2006 hat das Gericht mit Urteil vom 4. Dezember 2007 abermals festgestellt, dass sich insbesondere aus Äußerungen in den ›pro Köln‹-Infoblättern sowie aus Artikeln, die sich im Archiv der Homepage von ›pro Köln‹ befinden, Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen ergeben, Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. In diesen Äußerungen seien durchweg Bekundungen enthalten, die im Hinblick auf die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung begründeten. So würden Ausländer beziehungsweise Migranten mit überwiegend drastischer Wortwahl anhaltend negativ bewertet, herabgesetzt und ausgegrenzt. Die uneingeschränkten, nicht relativierten Aussagen (Pauschalisierung) ließen nur den Schluss zu, ›pro Köln‹ wolle Ausländer generell sowie Personen bestimmter Volks- oder Religionsgruppen bewusst als unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse darstellen und in der Bevölkerung Ablehnung und Hass gegenüber diesen Personen schüren. Die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder zumindest neutraler Berichte über Ausländer trage schließlich auch zur Herabsetzung bei.
Eine weitere Bestätigung für eine ausländerfeindliche Einstellung sah das Verwaltungsgericht in dem nach Aussage des ›pro Köln‹-Vorsitzenden Beisicht »seit Jahren« (Archiv, 9. Oktober, ›pro köln-online‹) bestehenden politischen Kontakt zur belgischen Partei ›Vlaams Belang‹, die als Nachfolgerin des ›Vlaams Blok‹ nach Auffassung des Gerichts eine ausländerfeindliche Politik verfolgt. Weiterhin wiesen die Verwaltungsrichter auf ein Interview hin, für das die derzeitige pro Köln-Fraktionsvorsitzende der ›National-Zeitung‹ (Ausgabe 24. März 2006) zur Verfügung stand. Die ›National-Zeitung‹ ist das Sprachrohr der Partei ›Deutsche Volksunion‹ (DVU). Auch gegen dieses
Urteil hat ›pro Köln‹ beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.
Eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Ferner ist ein erneutes Klageverfahren wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2007 vor dem VG Düsseldorf anhängig.
Aktuelle Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen
Beispiele für das Schüren von Ressentiments gegen die muslimische Bevölkerung und für fremdenfeindliche Agitation fanden sich auch im Jahre 2008 in Aussagen und Publikationen von ›pro Köln‹. Im ›pro Köln-Info-Blatt‹ (Nr. 20, . Quartal 2008) hieß es zu einer Bazar-Veranstaltung, die seit Jahren an Ostern im Umfeld einer Moschee in einem Kölner Stadtteil stattfindet: »Höchste christliche Feiertage werden einfach mal eben zur Bedeutungslosigkeit degradiert, damit der Moslem mitten auf der Hauptstraße in Vingst seinen Hammel grillen kann!«
Auf einem ›Jugend pro Köln‹-Flyer (Titel: »KÖLN ist UNSERE HEIMAT«) war die Forderung zu lesen: »Maximal 0% Kinder ausländischer Herkunft in den Schulklassen«. Eine weitere Forderung auf einem Flugblatt von ›pro Köln‹ lautete: »Muslimische Gebetsräume sollen baurechtlich nur in Außenbezirken zugelassen werden und darüber hinaus intensiv von unseren Sicherheitsbehörden überwacht werden.«
Für den Zeitraum vom 9. bis zum 2 . September hatte ›pro Köln‹ einen »Anti-Islamisierungskongress« einschließlich einer Kundgebung zum Thema »Wahlkampferöffnung zum Kommunalwahlkampf 2009: Nein zur Islamisierung Europas – Nein zur Kölner Großmoschee« angemeldet. Die mit ausländischer Beteiligung – vor allem des belgischen ›Vlaams Belangs‹ und der österreichischen FPÖ – geplante Veranstaltung wurde im Ergebnis verboten. (Zum Verlauf der Veranstaltung siehe unter 4.2. . Seite 0). Allerdings wurde von ›pro Köln‹ bereits eine erneute Großveranstaltung mit derselben Bezeichnung »Anti-Islamisierungskongress« für den Mai 2009 angemeldet.
Der Vorsitzende Beisicht legte in einem Interview mit einer Wochenzeitung die Taktik von ›pro Köln‹ offen, als er erklärte, man habe nach Inhalten Ausschau gehalten und »das Thema Islamisierung« liege ›pro Köln‹ nahe: »Gerade in Großstädten kann man damit punkten! Wir haben die Marktlücke besetzt, und es ist uns der Einbruch in Schichten gelungen, die wir sonst nicht erreicht hätten.« Man komme zwar in dem Gewand daher, verstehe sich aber nicht als bloße Bürgerinitiative gegen den Moscheebau, sondern als ein rechtes Parteiprojekt, stimmte Beisicht dem Fragesteller zu.
Die gleiche Stoßrichtung verdeutlicht ein inzwischen zu ›pro Köln‹ übergetretener Stadtbezirksverordneter in einem Interview mit ›Nation & Europa‹, einer Zeitschrift, die als ältestes rechtsextremistisches Theorie- und Strategieorgan gilt: Man könne, heißt es dort, »mit den Medien geschickt spielen und Stimmungen in den Stadtteilen aufgreifen
und kanalisieren«.
Mit der Absicht, zur Kommunalwahl 2009 neben Köln auch in anderen Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens sowie darüber hinaus zur Landtagswahl 20 0 anzutreten, wurde als überregionale Plattform ›pro NRW‹ gegründet, deren Vorsitzender ebenfalls Markus Beisicht ist. Auch die weiteren Funktionsträger dieser Gruppierung mit Parteienstatus kommen überwiegend aus dem Umfeld von ›pro Köln‹. Ebenso sind die Themen von ›pro NRW‹ nahezu mit denen von ›pro Köln‹ identisch. Schwerpunkte bilden auch bei ›pro NRW‹ die Ablehnung von Moscheebauvorhaben und das Verbreiten von Angst vor Ausländern. Erklärtes Ziel ist es, flächendeckend Bezirks-/Kreisverbände zu gründen, um einen breiten Antritt bei der Kommunalwahl zu gewährleisten. Nach eigener Darstellung soll neben Köln ein Wahlantritt in den Städten Leverkusen und Gelsenkirchen sowie in den Kreisen Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis feststehen.
Ausblick
Es ist zu befürchten, dass es den »pro«-Gruppierungen durch eine offensive Instrumentalisierung etwa des Themas Überfremdung gelingen könnte, bei Wahlen weitere Mandate zu erreichen. Dabei erhalten die »pro«-Gruppen nicht nur Unterstützung aus dem traditionell rechtsextremistischen Lager, sondern können auch in weitere Wählerkreise eindringen, wie die Wählerverteilung der letzten Kommunalwahl in Köln zeigt. Zulauf könnten ›pro Köln‹ bzw. ›pro NRW‹ auch erhalten, wenn es ihnen gelingt, sich als Opfer von linksextremistischen Ausschreitungen beim geplanten zweiten »Anti-Islamisierungs-Kongress« darzustellen.
Anmerkung zu dem Bericht des Verfassungsschutzes:
Bedauerlicherweise benutzt die Behörde noch immer den Begriff »Ausländer« und »ausländerfeindlich«. Damit bewegt sich die Behörde nach wie vor im rassistischen Jargon und verkennt die Zielrichtung extrem rechter Organisationen und Bewegungen, die nach einer weitverbreiteten gesellschaftlichen Norm (»Weißsein«, vgl. Eggers u.a.) alle Menschen in dieser Gesellschaft aufgrund »kultureller« oder körperlicher Zuschreibungen als »Ausländer« bezeichnen. Für Rassisten spielt es keine Rolle, welchen Pass jemand besitzt oder ob sein »Herkunftsland« Deutschland oder irgendein anderes Land ist. Aber auch Medien tun sich schwer, von Rassismus zu sprechen. Auch sie ziehen dafür die Bezeichnung »Ausländerfeindlichkeit« vor, da Rassismus „in Deutschland in einem engen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus steht“ (Birgit Rommelsbacher 2005, Was ist eigentlich Rassismus? [PDF]). Für rassistisches Denken ist es bezeichnend, nach der „Herkunft“ zu fragen, wenn unser Gegenüber nicht den eigenen Vorstellungen von „weiß“, deutsch oder christlich entspricht. Diese Denkstrukturen und Diskurse sind in allen gesellschaftstrukturen weit verbreitet und werden durch die hier kritisierte Sprache in Behördenberichten, Gesetzestexten und deren Gebrauch in den Medien weiter zementiert (Vgl. dazu Arndt/Hornscheid: Afrika und die deutsche Sprache, 2. Aufl. 2009).
Unrat Bücher der Kritik

Michael Lausberg
Die Pro-Bewegung
Geschichte, Inhalte, Strategien der »Bürgerbewegung Pro Köln« und der »Bürgerbewegung Pro NRW«
ISBN 978-3-89771-504-2
165 Seiten | 13 Euro
Stichworte: extreme Rechte, Rassismus, Orient- und Islambilder
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